Seit 2013 bin ich…
…als rechtlicher Betreuer tätig oder biete meine Fähigkeiten im Rahmen von Vorsorgevollmachten an. Das Amtsgericht des jeweiligen Wohnortes der betroffenen Person beschließt eine Betreuung.
Betreuung soll ermöglichen, dass Personen, die selbst rechtlich nicht weiter Sorge für sich tragen können – sei es vorübergehend oder dauerhaft -, trotzdem weiter ein selbstbestimmtes Leben unter Wahrung ihrer Menschenwürde führen können.
Dieses ist auch mein Selbstverständnis bei meiner Tätigkeit.
Hierzu erkunde ich bei Beginn einer Betreuung den individuellen Bedarf der von mir betreuten Person. Der Bedarf orientiert sich vor allem daran, was der Kunde selbst für sich als wichtig erachtet. Der Bedarf des Kunden wird auch ständig neu evaluiert.
Am ermittelten Bedarf orientiert sich sodann meine weitere Tätigkeit, wobei Kern der Tätigkeit stets das ist, was der Betroffene zur Verbesserung seiner Situation oder zum Erhalt von gewünschten Lebensumständen benötigt.
Die Betreuung ist stets individuell abgestimmt auf das Leben des von mir betreuten Menschen.
Rechtsanwaltskanzlei
Jörn Breitung . Obergasse 23 . 63456 Hanau
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